Inspektionen und Wartung

Jedes Gebäude, in dem Brandschutzeinrichtungen oder -systeme installiert sind, muss einer regelmäßigen technischen Inspektion und Wartung in Übereinstimmung mit den örtlichen Bauvorschriften oder Normen unterzogen werden.

Diese technischen Inspektionen und Wartungsarbeiten sollten gemäß den Richtlinien des Geräteherstellers (betriebstechnische Dokumentation) durchgeführt werden, mindestens jedoch einmal jährlich.

Der Termin für die Inspektion der Geräte oder des Systems sollte unter Berücksichtigung des Datums der Inbetriebnahme dieser Geräte oder dieses Systems bestimmt werden (bestätigt durch das Inbetriebnahmeprotokoll).

Liste der Systeme und Geräte, die den oben genannten Vorschriften unterliegen:

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Normen und Anweisungen für die Systeme:

SAFETY CARPARK System

BS 5588-12 Norm: 2004 Brandschutzmaßnahmen in Planung, Bau und Nutzung von Gebäuden Teil 12: Brandschutz-Management

Diese Norm gibt Empfehlungen für das Brandschutzmanagement während der gesamten Nutzungsdauer eines Gebäudes. Diese Anordnungen beziehen sich insbesondere auf Richtlinien für Brandschutzeinrichtungen und brandschutztechnische Dokumentation, die geführt werden sollten. Somit wird definiert, wann eine Wartung durchgeführt werden muss, um sicherzustellen, dass das Brandschutzsystem effektiv funktioniert und die Sicherheit für das Gebäude und seine Bewohner gewährleistet ist. Diese Norm legt nicht nur den Umfang und die Dauer der Wartung einzelner Anlagenteile fest, sondern weist auch auf die Notwendigkeit hin, eine Person als Brandschutzbeauftragten zu benennen, der die Gesamtkontrolle über die installierte Anlage ausübt und für deren technische Leistungsfähigkeit im Brandfall verantwortet.

SAFETY WAY System

EN 12101-6 Norm Teil 6 Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 6: Technische Anforderungen für Differenzdrucksysteme – Gerätesätze

In Kapitel 13 Wartung der Norm EN 12101-6 Teil 6 wurden Richtlinien für die Systemwartung auf wöchentlicher, monatlicher und jährlicher Basis vorgegeben. Diese Informationen sind auch im Inspektions- und Wartungsbuch des SAFETY WAY Systems enthalten, das gemäß dieser Norm vom Betriebspersonal im Gebäude geführt werden sollte.

Die Norm gibt auch die Methodik für die Durchführung von Messungen für eine bestimmte Systemklasse an (Kapitel 4), sowohl bei der ersten Inbetriebnahme des Systems (Kapitel 12) als auch bei wiederholten Tests alle 12 Monate.

Regelmäßige Inspektionen und Wartungen dieser Brandschutzsysteme und -geräte sollten durchgeführt werden, um den kontinuierlichen effizienten Betrieb des Systems oder Gerätes sicherzustellen. Ein Teil dieser periodischen Inspektionen obliegt dem Wartungspersonal / Administrator / Gebäudeverwalter / Eigentümer des Gebäudes. Dazu gehören alle Inspektionen und Wartungen, die nach den einschlägigen Richtlinien in jedem Kalenderjahr durchgeführt werden müssen. Wir sprechen von wöchentlichen, monatlichen, vierteljährlichen, halbjährlichen und allen anderen Inspektionen außer den jährlichen, die alle 12 Monate stattfinden.

Ein Servicepartner oder eine SMAY-Vertriebsstelle ist berechtigt, die jährlichen Inspektionen, die alle 12 Monate stattfinden, durchzuführen.

Für einige Geräte kann der Hersteller eine entsprechende Serviceschulung durchführen, die zur Inspektion und Wartung berechtigt.

Ein Vertrag mit einem Servicepartner oder einer SMAY-Vertriebsstelle über die Inspektion und Wartung von Anlagen oder Geräten sollte sofort nach Abschluss der Installation und Inbetriebnahme der Anlage oder des Gerätes abgeschlossen werden, unabhängig davon, ob das Gebäude in Gebrauch ist oder nicht. Im Allgemeinen sollte ein Vertrag zwischen dem Benutzer und/oder Eigentümer und dem System- oder Gerätelieferanten für Wartungsinspektionen und Reparaturen abgeschlossen werden.

Ihr SMAY-Servicepartner oder -Vertriebsstelle verfügt über kompetentes Personal für die oben genannten Inspektionen und sichert kurze Reaktionszeiten für die Behebung der Schäden und die Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit der Anlage.